Ein Rentner, der seinen Hund mit Stromstößen gequält hat, wurde wegen Tierquälerei verurteilt. Die Richterin aus dem nordrhein-westfälischen Arnsberg folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verhängte gegen den 69-Jährigen eine Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 25 Euro – neben dem Betrag von 4.000 Euro, den der Mann nun zahlen muss, ist er also zudem vorbestraft. Und für fünf Jahre darf der überführte Tierquäler keine Hunde mehr halten. Wenn das Urteil rechtskräftig ist.
Medienberichten zufolge hatte eine Tierfreundin das ehemaliges Mitglied des Arnsberger Schäferhundevereins bereits Anfang Mai diesen Jahres dabei beobachtet, wie er seinen Hund mit einem sogenannten Viehtreiber traktierte; im Sommer konnte sie diese Tierquälerei sogar filmen – nachdem der Mann bei einem Wettkampf schlecht abgeschnitten hatte.
Noch im Frühjahr soll der 69-Jährige dieser Zeugin gegenüber selbstsicher entgegnet haben, dass ihr Vorhaben, ihn anzuzeigen, keine Beunruhigung für ihn darstelle: „Mach doch, das haben schon viele versucht. Da ist nie etwas bei herausgekommen.“ Nun ist aber etwas dabei herum gekommen!
Die Richterin hat sich der Einschätzung der Staatsanwaltschaft angeschlossen: wegen der Rohheit, fehlenden Unrechtsbewusstseins und völliger Uneinsichtigkeit muss den Mann „die ganze Härte des Gesetzes treffen“. Nur weil der Rentner noch nicht vorbestraft war, wurde statt einer Gefängnisstrafe eine Geldstrafe verhängt.
Sicher wurde diese klare Entscheidung auch durch die Aussage des Kreisveterinärs bestärkt, der deutlich machte, dass Stromschläge auch Verbrennungen und einen Schock verursachen können.
Deswegen ist es wichtig, dass der Einsatz von Teletaktgeräten verboten ist! Wir freuen uns über dieses klare Urteil gegen einen Hundehalter, der seinen Hund mit Strom gequält hat.
Nicht zu begreifen bleibt, dass Strom aber gegen Kühe, Schweine und andere Tiere eingesetzt werden darf, wo doch die schmerzhafte Wirkung – physisch wie psychisch – bekannt ist!