Hummern in der Schweiz geht es künftig etwas besser: ab dem 1. März 2018 müssen Hummer und andere „Panzerkrebse“ (z. B. auch Langusten, Flusskrebse, Krabben) elektrisch betäubt werden, bevor man sie in den Kochtopf wirft. So will die Schweizer Regierung verhindern, dass sie bei Bewusstsein minutenlang qualvoll in kochendem Wasser leiden, bevor der Tod eintritt. Möglich ist dies etwa durch Elektroschocks.
Studien zeigen, dass Hummer und andere Krebstiere Schmerzen und Angst empfinden und daher soll nun künftig verhindert werden, dass sie große Qualen erleiden müssen, wenn sie lebendig und bei vollem Bewusstsein in kochendes Wasser geworfen werden, wie es in der Gastronomie üblich ist. Und anders als in Deutschland hat die Schweizer Regierung diese Studien anerkannt.
Kann das neue Gesetz Hummer retten?
Ja, denn es hat die praktische Konsequenz, dass viele Restaurants künftig aufrüsten müssten, um den Anforderungen gerecht zu werden. Es ist davon auszugehen, dass viele von ihnen Hummer von der Speisekarte streichen werden, was wiederum vielen Tieren den Tod erspart.
Und in Deutschland?
In Deutschland haben die Interessen der Tiernutzer leider oft noch Vorrang vor dem Schutz der Tiere. So gilt laut §12 der deutschen Tierschutzschlachtverordnung (was für ein grässliches Wort, Tierschutz und Schlachtung passt ja so gar nicht zusammen), dass Krebstiere elektrisch oder „in stark kochendem Wasser“ getötet werden dürfen. Bei Taschenkrebsen reicht gar die „mechanische Zerstörung der beiden Hauptnervenzentren“. Als ob das so einfach wäre.
So könnt ihr helfen
Appelliert mit uns an das Bundeslandwirtschaftsministerium. Mit einer kurzen E-Mail könnt ihr den (noch) amtierenden Minister Schmidt auffordern, dem Schweizer Beispiel zu folgen: Einfach in die Betreffzeile kopieren „Schweizer Gesetz für Hummer auch für Deutschland übernehmen!“ und an poststelle@bmel.bund.de abschicken. Oder auf der Facebookseite des BMEL posten.
Vielen Dank!