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Urteil im Fall PETA USA gegen Seaworld
Im vergangenen Oktober hatte PETA USA die Seaworld-Kette wegen Sklaverei verklagt. Grundlage hierfür war der 13. Zusatzartikel der US-Verfassung, der Sklaverei in jeglicher Form verbietet. Es gibt keinen Hinweis darauf, dass der Sklave eine menschliche Person sein muss. Am 6. Februar 2012 ging der Prozess nun in Florida vor Gericht. Es ist das erste Verfahren dieser Art, da der Artikel auf nichtmenschliche Personen angewandt werden soll.
Am Prozesstag befragte der Richter eine ganze Stunde lang beide Parteien und hörte dem Anwalt von PETA USA aufmerksam zu, als dieser erklärte, dass Sklaverei nichts mit der Hautfarbe, Rasse, Gattung oder Art des Sklaven zu tun habe. Sklaverei zeichne sich durch Nötigung, Abwertung und Unterwerfung aus und alle fünf Orcas müssten dies ertragen.
Auch wenn der Richter letztendlich nun entschieden hat ,dass sich der Anti-Sklaverei-Paragraf nur auf Menschen bezieht, war dieser Prozess ein historisch erster Schritt im Kampf für die Rechte von Orcas und ein weiterer Schritt vorwärts zu dem unausweichlichen Tag, an dem alle Tiere von der Versklavung für die menschliche Unterhaltung befreit sein werden. Diese Gerichtsentscheidung ändert nichts an der Tatsache, dass die Orcas, die früher in der Natur als wilde und freie Tiere gelebt haben, heute bei SeaWorld als Sklaven gehalten werden. PETA USA wird sich beraten wie die Arbeit weitergehen soll, um diesen Tieren weiterhin verdienten Rechtsschutz zu gewährleisten.
Bitte bleib bitte auch du SeaWorld, sowie den zwei verbleibenden deutschen Delfinarien fern!
Veröffentlicht unter: Schlagzeilen, Unterhaltung · Etiketten: Orca, PETA USA, Prozess, SeaWorld
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